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   VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A   

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VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A (https://dejure.org/2007,10832)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A (https://dejure.org/2007,10832)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 8 UZ 1463/06.A (https://dejure.org/2007,10832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 60 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil in einem Asylverfahren; Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer asylrechtlichen Streitigkeit; Verfolgungsgefährdung wegen Konvertierens vom islamischen zum christlichen Glauben

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7
    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Rechtsschutzbedürfnis, Religion, Religionsfreiheit, Apostasie, Konversion, Christen, Nachfluchtgründe, Afghanistan, Überwachung im Aufnahmeland, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 250
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Denn nur wenn verlässlich festgestellt werden kann, dass die Konversion auf einer glaubhaften Zuwendung zum christlichen Glauben im Sinne einer ernsthaften Gewissensentscheidung, auf einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel mit einer identitätsprägenden festen Überzeugung und nicht lediglich auf bloßen Opportunitätsgründen beruht, kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - davon ausgegangen werden, dass ein Verschweigen, Verleugnen oder gar die Aufgabe der neuen Glaubensüberzeugung zur Vermeidung staatlicher oder nichtstaatlicher Repressionen im Heimatland den Betroffenen grundsätzlich und in aller Regel unter Verletzung seiner Menschenwürde existenziell und in seiner sittlichen Person treffen und in eine ausweglose Lage bringen würde und ihm deshalb nicht zuzumuten ist (zweifelnd BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995 S. 210 f. = juris Rdnrn. 13 f.; vgl. aber auch BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - 9 C 16/85 - BVerwGE 74 S. 31 [38] = juris Rdnr. 21 und vom 20. Januar 2004 - 1 C 9/03 - BVerwGE 120 S. 16 ff. = InfAuslR 2004 S. 319 ff.

    = NVwZ 2004 S. 1000 ff. = juris Rdnr. 12).

    Das kann etwa dann anders sein, wenn der in Deutschland formal vollzogene Übertritt vom islamischen zum christlichen Glauben mit der hier ausgeübten Glaubensbetätigung schon allein für sich im islamischen Heimatland des Schutzsuchenden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit selbst dann zu erheblichen Verfolgungsmaßnahmen führt, wenn er dort den christlichen Glauben verheimlicht, verleugnet oder ggfs. aufgibt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 a.a.O. juris Rdnr. 14; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. juris Rdnr. 10).

    Der Hinweis auf die bereits "in Deutschland" einsetzende Verfolgung von - innerlich überzeugten - Konvertiten ist dafür nicht geeignet, zumal die eingereichten Berichte aus dem Internet nicht afghanische, sondern iranische Staatsangehörige betreffen; selbst für diese wird wegen eines im Ausland erfolgten Übertritts zum Christentum eine beachtliche generelle Verfolgungswahrscheinlichkeit verneint und nur für herausgehobene Kirchenführer etc. angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. juris Rdnr. 10).

    Dem klägerischen Antragsschreiben lässt sich weiterhin nicht der auf Seite 4 unter II. geltend gemachte Zulassungsgrund gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG wegen einer Abweichung von dem - bereits oben zitierten - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 - 1 C 9/03 - entnehmen.

    Immerhin lässt sich seinen Ausführungen die Anforderung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen, es müsse geprüft werden, ob der Besuch von Gottesdiensten abseits der Öffentlichkeit im Sinne eines religiösen Existenzminimums ohne Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Heimatland eines hier konvertierten Ausländers möglich sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. juris Rdnr. 18); dies habe das Verwaltungsgericht offen gelassen, weil sich der Kläger seiner Ansicht nach nicht aus einem inneren Bedürfnis dem Christentum zugewandt habe, so dass er kein "forum internum" benötige.

    Damit ist nach den oben zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der vorliegenden Rechtssache angeführten Gründen eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht dargelegt, weil danach eine religiöse Verfolgung durch Entzug des "religiösen Existenzminimums" einen solchen schutzsuchenden Ausländer nicht treffen kann, der lediglich aus asyltaktischen Gründen zum christlichen Glauben übergetreten und deshalb gerade nicht in seiner "religiös-personalen Identität" betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. juris Rdnr. 13).

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Asylerheblichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Denn nur wenn verlässlich festgestellt werden kann, dass die Konversion auf einer glaubhaften Zuwendung zum christlichen Glauben im Sinne einer ernsthaften Gewissensentscheidung, auf einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel mit einer identitätsprägenden festen Überzeugung und nicht lediglich auf bloßen Opportunitätsgründen beruht, kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - davon ausgegangen werden, dass ein Verschweigen, Verleugnen oder gar die Aufgabe der neuen Glaubensüberzeugung zur Vermeidung staatlicher oder nichtstaatlicher Repressionen im Heimatland den Betroffenen grundsätzlich und in aller Regel unter Verletzung seiner Menschenwürde existenziell und in seiner sittlichen Person treffen und in eine ausweglose Lage bringen würde und ihm deshalb nicht zuzumuten ist (zweifelnd BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995 S. 210 f. = juris Rdnrn. 13 f.; vgl. aber auch BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - 9 C 16/85 - BVerwGE 74 S. 31 [38] = juris Rdnr. 21 und vom 20. Januar 2004 - 1 C 9/03 - BVerwGE 120 S. 16 ff. = InfAuslR 2004 S. 319 ff.

    Das kann etwa dann anders sein, wenn der in Deutschland formal vollzogene Übertritt vom islamischen zum christlichen Glauben mit der hier ausgeübten Glaubensbetätigung schon allein für sich im islamischen Heimatland des Schutzsuchenden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit selbst dann zu erheblichen Verfolgungsmaßnahmen führt, wenn er dort den christlichen Glauben verheimlicht, verleugnet oder ggfs. aufgibt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 a.a.O. juris Rdnr. 14; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. juris Rdnr. 10).

  • VG Düsseldorf, 15.08.2006 - 22 K 350/05

    Iran, Konversion, Apostasie, Christen, Missionierung, Folgeantrag, subjektive

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Nur bei einem in diesem Sinne ernsthaften Glaubenswechsel könnte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass der schutzsuchende Ausländer bei einer Rückkehr in sein islamisches Heimatland von seiner neuen christlichen Glaubensüberzeugung nicht ablassen könnte und deshalb in eine auswegslose Lage geriete (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. August 2006 - 22 K 350/05.A - juris Rdnr. 63).

    Es entspricht deshalb verwaltungsgerichtlicher Praxis, bei einer geltend gemachten Verfolgungsgefährdung wegen eines in Deutschland erfolgten Glaubenswechsels umfassend und erschöpfend zu prüfen, ob der schutzsuchende Ausländer nicht nur formal, sondern auch seiner inneren Überzeugung nach seiner neuen, im Heimatland von Verfolgung bedrohten Religion verbunden ist (vgl. u. a. beispielhaft: VG Düsseldorf, Urteile vom 15. August 2006 a.a.O. juris Rdnrn. 61 f. und vom 29. August 2006 - 2 K 3001/06.A - juris Rdnrn. 37 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 10. Januar 2007 - 5 K 20256/03.Me - juris Rdnr. 30; VG Darmstadt, Urteil vom 10. November 2005 - 5 E 1749/03.A(4) - juris, Urteilsabdruck S. 7 f.).

  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Wegen der seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 bestehenden Gleichbehandlung der Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in § 25 Abs. 3 und § 59 Abs. 3 AufenthG dürfte das früher angenommene Rangverhältnis zwischen den Abschiebungsverboten nicht mehr anzunehmen sein, so dass bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes (hier: § 60 Abs. 7 AufenthG) die Prüfung eines weiteren Abschiebungsverbotes (hier: § 60 Abs. 2 und 5 AufenthG) nicht mehr erforderlich wäre (vgl. VG Aachen, Urteil vom 19. Dezember 2005 - 6 K 684/03.A - juris Rdnrn. 16 und 18; VG Ansbach, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - AN 15 S 05.31536 - juris Rdnr. 13; vgl. jedoch auch BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - 1 C 10/06 - NVwZ 2007 S. 465 ff. = InfAuslR 2007 S. 213 ff. = juris Rdnr. 12).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Denn nur wenn verlässlich festgestellt werden kann, dass die Konversion auf einer glaubhaften Zuwendung zum christlichen Glauben im Sinne einer ernsthaften Gewissensentscheidung, auf einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel mit einer identitätsprägenden festen Überzeugung und nicht lediglich auf bloßen Opportunitätsgründen beruht, kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - davon ausgegangen werden, dass ein Verschweigen, Verleugnen oder gar die Aufgabe der neuen Glaubensüberzeugung zur Vermeidung staatlicher oder nichtstaatlicher Repressionen im Heimatland den Betroffenen grundsätzlich und in aller Regel unter Verletzung seiner Menschenwürde existenziell und in seiner sittlichen Person treffen und in eine ausweglose Lage bringen würde und ihm deshalb nicht zuzumuten ist (zweifelnd BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995 S. 210 f. = juris Rdnrn. 13 f.; vgl. aber auch BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - 9 C 16/85 - BVerwGE 74 S. 31 [38] = juris Rdnr. 21 und vom 20. Januar 2004 - 1 C 9/03 - BVerwGE 120 S. 16 ff. = InfAuslR 2004 S. 319 ff.
  • VGH Hessen, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88

    Asylrecht Türkei: Yeziden; Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - rechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur dann anzunehmen, wenn in einem Urteil wesentliche Entscheidungsgründe entweder gänzlich fehlen oder so formelhaft, unverständlich oder in sich widersprüchlich abgefasst sind, dass nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen für die gerichtliche Entscheidung insgesamt - also auch für einzelne Ansprüche oder Teilfragen - maßgeblich waren (vgl. u.a. Bayer. VGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 1 ZB 05.30344 - und Hess. VGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 12 TE 3516/88 - jeweils juris m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 29.08.2006 - 2 K 3001/06

    Iran, Christen (evangelische), Freikirchen, Evangelisch-freikirchliche Gemeinde,

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Es entspricht deshalb verwaltungsgerichtlicher Praxis, bei einer geltend gemachten Verfolgungsgefährdung wegen eines in Deutschland erfolgten Glaubenswechsels umfassend und erschöpfend zu prüfen, ob der schutzsuchende Ausländer nicht nur formal, sondern auch seiner inneren Überzeugung nach seiner neuen, im Heimatland von Verfolgung bedrohten Religion verbunden ist (vgl. u. a. beispielhaft: VG Düsseldorf, Urteile vom 15. August 2006 a.a.O. juris Rdnrn. 61 f. und vom 29. August 2006 - 2 K 3001/06.A - juris Rdnrn. 37 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 10. Januar 2007 - 5 K 20256/03.Me - juris Rdnr. 30; VG Darmstadt, Urteil vom 10. November 2005 - 5 E 1749/03.A(4) - juris, Urteilsabdruck S. 7 f.).
  • VG Meiningen, 10.01.2007 - 5 K 20256/03

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Richtlinie 2004/83/EG Art. 6 Buchst. c;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Es entspricht deshalb verwaltungsgerichtlicher Praxis, bei einer geltend gemachten Verfolgungsgefährdung wegen eines in Deutschland erfolgten Glaubenswechsels umfassend und erschöpfend zu prüfen, ob der schutzsuchende Ausländer nicht nur formal, sondern auch seiner inneren Überzeugung nach seiner neuen, im Heimatland von Verfolgung bedrohten Religion verbunden ist (vgl. u. a. beispielhaft: VG Düsseldorf, Urteile vom 15. August 2006 a.a.O. juris Rdnrn. 61 f. und vom 29. August 2006 - 2 K 3001/06.A - juris Rdnrn. 37 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 10. Januar 2007 - 5 K 20256/03.Me - juris Rdnr. 30; VG Darmstadt, Urteil vom 10. November 2005 - 5 E 1749/03.A(4) - juris, Urteilsabdruck S. 7 f.).
  • VG Aachen, 19.12.2005 - 6 K 684/03

    Türkei, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Wegen der seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 bestehenden Gleichbehandlung der Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in § 25 Abs. 3 und § 59 Abs. 3 AufenthG dürfte das früher angenommene Rangverhältnis zwischen den Abschiebungsverboten nicht mehr anzunehmen sein, so dass bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes (hier: § 60 Abs. 7 AufenthG) die Prüfung eines weiteren Abschiebungsverbotes (hier: § 60 Abs. 2 und 5 AufenthG) nicht mehr erforderlich wäre (vgl. VG Aachen, Urteil vom 19. Dezember 2005 - 6 K 684/03.A - juris Rdnrn. 16 und 18; VG Ansbach, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - AN 15 S 05.31536 - juris Rdnr. 13; vgl. jedoch auch BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - 1 C 10/06 - NVwZ 2007 S. 465 ff. = InfAuslR 2007 S. 213 ff. = juris Rdnr. 12).
  • VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344

    Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, Begründungsmangel

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06
    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur dann anzunehmen, wenn in einem Urteil wesentliche Entscheidungsgründe entweder gänzlich fehlen oder so formelhaft, unverständlich oder in sich widersprüchlich abgefasst sind, dass nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen für die gerichtliche Entscheidung insgesamt - also auch für einzelne Ansprüche oder Teilfragen - maßgeblich waren (vgl. u.a. Bayer. VGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 1 ZB 05.30344 - und Hess. VGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 12 TE 3516/88 - jeweils juris m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 10.11.2005 - 5 E 1749/03
  • VG Ansbach, 22.12.2005 - AN 15 S 05.31536
  • VGH Hessen, 26.07.2007 - 8 UE 3140/05

    Asyl Afghanistan; asyltaktische Konversion zum Christentum; Verfolgungsgefahr bei

    Denn nur wenn verlässlich festgestellt werden kann, dass eine Konversion auf einer glaubhaften Zuwendung zum christlichen Glauben im Sinne einer ernsthaften Gewissensentscheidung, auf einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel mit einer identitätsprägenden festen Überzeugung und nicht lediglich auf bloßen Opportunitätsgründen beruht, kann davon ausgegangen werden, dass ein Verschweigen, Verleugnen oder die Aufgabe der neuen Glaubenszugehörigkeit zur Vermeidung staatlicher oder nicht staatlicher Repressionen im Heimatland den Betroffenen grundsätzlich und in aller Regel unter Verletzung seiner Menschenwürde existenziell und in seiner sittlichen Person treffen und ihn in eine ausweglose Lage bringen würde und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 8 UZ 452/06.A - und - 8 UZ 1463/06.A - Beschlussabdrucke S. 8 bzw. S. 4 und die zu Grunde liegenden Urteile des VG Kassel vom 15. Dezember 2005 - 3 E 2960/03.A - Urteilsabdruck S. 14 und vom 4. Mai 2006 - 3 E 762/04 - Urteilsabdruck S. 8; zweifelnd: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995 S. 210 f. = juris Rdnrn. 14 f.; vgl. aber auch: BVerwG; Urteile vom 18. Februar 1986 a.a.O. BVerwGE 74 S. 38 = juris Rdnr. 21 und vom 20. Januar 2004 - 1 C 9/03 - BVerwGE 120 S. 16 ff. = InfAuslR 2004 S. 319 ff. = NVwZ 2004 S. 1000 ff. = juris Rdnr. 12; Funke-Kaiser, in GK zum AsylVfG 1992, Stand: Februar 2007, Rdnr. 31 zu § 28).
  • VG Stuttgart, 21.01.2008 - A 11 K 552/07

    Gleichrang der gesetzlichen Abschiebungsverbote; Sachprüfung des Bundesamts ohne

    Der Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 b RL richtet sich gegen staatliche Einschränkungen der Religionsfreiheit, so dass er nicht danach bestimmt werden darf, was einzelne Staaten nach ihrer bisherigen Praxis an religiösen Freiheiten und damit an religiösem Selbstverständnis religiöser Minderheiten zugelassen haben (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.06.2007 a.a.O.).

    Nur wenn verlässlich festgestellt werden kann, dass die Konversion auf einer glaubhaften Zuwendung zum christlichen Glauben im Sinne einer ernsthaften Gewissensentscheidung, auf einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel mit einer identitätsprägenden festen Überzeugung und nicht lediglich auf bloßen Opportunitätsgründen beruht, kann davon ausgegangen werden, dass ein Verschweigen, Verleugnen oder die Aufgabe der neuen Glaubenszugehörigkeit zur Vermeidung staatlicher oder nichtstaatlicher Repressionen im Heimatland den Betroffenen grundsätzlich und in aller Regel unter Verletzung seiner Menschenwürde existentiell und in seiner sittlichen Person treffen würde und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 26.07.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris - m.w.N.; OVG Saarland, Urt. v . 26.06.2007 a.a.O.).

    Nur bei einem in diesem Sinne ernsthaften Glaubenswechsel kann das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass der schutzsuchende Ausländer bei einer Rückkehr in sein islamisches Heimatland von seiner neuen Glaubensüberzeugung nicht ablassen könnte (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A).

  • VG Darmstadt, 14.06.2023 - 5 K 2751/17

    Iran: Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für alleinstehenden Mann;

    Bei der Beurteilung einer behaupteten Konversion zum - hier: christlichen - Glauben, die ohne weiteres vom Schutzbereich des § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG erfasst ist, kommt es in asylrechtlicher Hinsicht nicht nur auf die formale Zugehörigkeit zu der neuen Religion an (zur Taufe: VGH Mannheim, Beschl. vom 23.04.2014 - A 3 S 269/14 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschl. v. 24.05.2013 - 5 A 1062/12.A -, juris; VGH München, Beschl. v. 12.01.2012 - 14 ZB 11.30346 -, juris; s.a. VGH Kassel, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A -, juris Rn. 15).

    Erforderlich ist eine ernsthafte Hinwendung zu der in Anspruch genommenen Religion (VGH Kassel, Urt. v. 26.07.2007 - 8 UE 3140/05.A - , juris Rn. 20; Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A -, juris Rn. 12; OVG Münster, Urt. v. 09.06.2011 - 13 A 947/10.A -, juris).

  • VG Darmstadt, 19.03.2010 - 5 K 159/08

    Asylverfahren, Asylfolgeantrag, Iran, Konvertiten, Christen, Tätowierung, Kreuz

    Die Auskünfte fügen sich in die dem Gericht bekannte Erkenntnislage ein, wonach ein in Deutschland erfolgter Glaubensübertritt, selbst wenn er iranischen Stellen bekannt wird, allein nicht verfolgungsbegründend ist (ähnlich Hess. VGH, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A - Urt. v. 03.12.2002 - 11 UE 3178/99.A; Beschl. v. 01.09.2004 - 11 UZ 727/04.A).

    Eine Verfolgungsgefahr kann nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn plausibel dargetan werden würde, dass hinter einem Glaubensübertritt seriöse Motive stehen und der Glaubenswechsel auf einer ernsthaften aufrichtigen inneren Überzeugung beruht und deshalb auch bei einer Rückkehr in den Iran eine Beibehaltung des neu gefundenen Glaubens zu erwarten ist (ähnlich Hess. VGH, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A - Urt. v. 03.12.2002 - 11 UE 3178/99.A; OVG Saarland, Urt. v. 26.06.2007 - 1 A 222/07 -, InfAuslR 2008, 183 [190]).

  • VG Wiesbaden, 21.09.2017 - 6 K 5105/17
    Bei der Beurteilung einer behaupteten Konversion zum Glauben - hier der Yaresan/Ahle Haqq -, die ohne weiteres vom Schutzbereich des § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG erfasst ist, kommt es in asylrechtlicher Hinsicht nicht nur auf die formale Zugehörigkeit zu der neuen Religion - hier: den Vollzug der Taufe - an (zur christlichen Taufe: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2014 - A 3 S 269/14 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2013 - 5 A 1062/12.A -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 14 ZB 11.30346 -, juris; s.a. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 8 UZ 1463/06.A -, juris Rn. 15).

    Erforderlich ist eine ernsthafte Hinwendung zu der in Anspruch genommenen Religion (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 UE 3140/05.A -, juris Rn. 20; Beschluss vom 26. Juni 2007 - 8 UZ 1463/06.A -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 09.06.2011 - 13 A 947/10.A).

  • VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.31087

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund von Verfolgung in Afghanistan

    Darüber hinaus ist jedoch für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich, dass der Glaubenswechsel, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (BayVGH, B. v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B. v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - juris Rn. 7; HessVGH, U. v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B. v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Darmstadt, 14.03.2008 - 5 E 2504/06
    Der bloße Nachweis des formalen Glaubensübertritts im Bundesgebiet genügt für die Annahme einer Verfolgungsgefahr allein nicht (ähnlich Hess. VGH, Beschl.v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A - Urt.v. 03.12.2002 - 11 UE 3178/99.A; Beschl.v. 01.09.2004 - 11 UZ 727/04.A ).

    Eine Verfolgungsgefahr vermag das Gericht daher nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn plausibel dargetan werden würde, dass hinter dem Glaubensübertritt seriöse Motive stehen und der Glaubenswechsel auf einer ernsthaften aufrichtigen inneren Überzeugung beruht und deshalb auch bei einer Rückkehr in den Iran eine Beibehaltung des neu gefundenen Glaubens zu erwarten ist (ähnlich Hess. VGH, Beschl.v. 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06.A - Urt.v. 03.12.2002 - 11 UE 3178/99.A ).

  • VG Köln, 08.05.2008 - 16 K 2464/07

    Iran, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Anerkennungsrichtlinie, Religion,

    OVG Saarland, Urteil vom 26.06.2007 - 1 A 222/07 - Hessischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 8 ZU 1463/06.A InfAuslR 2007, 405 ff.

    Hessischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 8 ZU 1463/06.A-, InfAuslR 2007, 405 ff m.w.N.

  • VG München, 11.06.2018 - M 17 K 17.35372

    Asyl, Afghanistan: Rückkehr für alleinstehenden, gesunden jungen Mann zumutbar;

    Zuvor besuchte der Kläger seit dem ... Juni 2017 einen Taufunterricht der ... ... Darüber hinaus ist jedoch für die Annahme einer Verfolgungsgefahr und damit für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlich, dass der Glaubenswechsel, insbesondere wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt (BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 14 ZB 13.30257 - juris Rn. 4; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.7.2007 - 8 UE 3140/05.A - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.6.2007 - 8 UZ 1463/06.A - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Stuttgart, 30.06.2008 - A 11 K 1623/08

    Iran; religiöses Existenzminimum für Konvertiten

    Denn nach der seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 bestehenden Gleichbehandlung der Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in § 25 Abs. 3 und § 59 Abs. 3 AufenthG besteht kein Rangverhältnis mehr zwischen den Abschiebungsverboten (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 26.06.2007, InfAuslR 2007, 405).
  • VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 16.32648

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Würzburg, 26.04.2016 - W 1 K 16.30268

    Abfall vom Islam (Apostasie)

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 1 K 14.30534

    Afghanistan; Konversion zum Christentum; Glaubhaftigkeit und Ernsthaftigkeit der

  • VG Würzburg, 23.04.2018 - W 1 K 18.30052

    Furcht vor Verfolgung aus religiösen Gründen wegen ernsthaften und glaubhaften

  • VG Würzburg, 03.07.2018 - W 1 K 18.30633

    Erfolgloses Asylgesuch

  • VG Stuttgart, 24.09.2009 - A 11 K 1146/08

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Iraners bei glaubhaftem Übertritt

  • VG Stuttgart, 30.06.2008 - A 11 K 1399/08

    Verbot der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen nach Widerruf der

  • VG Würzburg, 19.12.2014 - W 1 K 12.30183

    Afghanistan; Konversion zum Christentum; Apostasie; Glaubhaftigkeit und

  • VG Gelsenkirchen, 05.10.2018 - 5a K 1671/17
  • VG Würzburg, 05.04.2017 - W 1 K 16.30865

    Flüchtlingseigenschaft wegen Konversion verneint

  • VG Stuttgart, 17.09.2009 - A 11 K 863/08
  • VG Hamburg, 20.06.2008 - 19 A 254/07

    Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Konversion, Apostasie, Christen,

  • VG Stuttgart, 19.02.2013 - A 11 K 1230/12
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